AEPL

AEPL-Brief "Freiheit der philosophischen Überzeugung

Veröffentlicht am 12/08/2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin der Europäischen Kommission

Wir wenden uns im Namen der Europäischen Vereinigung Freier Denker (EVFD), die Ihren Diensten wohlbekannt ist, an Sie, um Ihnen eine Reihe von Vorbehalten bezüglich des Prinzips der Ernennung eines neuen Sonderbeauftragten für der Schutz in Drittländern der Religionsfreiheit oder der Freiheit, nicht zu glauben.

Wir stellen fest, dass konfessionelle Kreise intensive Lobbyarbeit betreiben, um einen neuen Sondergesandten als Nachfolger von Herrn Christos Stylianides zu ernennen.

Einer der Namen, die in den letzten Tagen im Umlauf waren, wird bekanntermaßen von der Vatikanzeitung L'Osservatore Romano unterstützt, was darauf hindeutet, dass ein solcher Sondergesandter, falls er überhaupt ernannt würde, dem Schutz von Nichtgläubigen in Drittländern nicht die gleiche Priorität einräumen würde, obwohl auch diese in einigen Teilen der Welt verfolgt werden.

Hinzu kommt, dass sich die Idee, einen Sondergesandten zu ernennen, mit den vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 24. Juni 2013 verabschiedeten Leitlinien überschneidet, denen zufolge der Schutz der Religionsfreiheit oder der Freiheit, keinen Glauben zu haben, in vollem Umfang von den Botschaften der Mitgliedstaaten und den EU-Botschaften in Drittländern gewährleistet wird. Diese sind daher besser für diese Aufgabe gerüstet als ein einzelner Mann oder eine einzelne Frau, ganz zu schweigen von den unnötigen Kosten, die dadurch entstehen würden und die als Ungeschicklichkeit der Verwaltung angesehen werden könnten.

                  Tony Van der haegen Guy T'hooft

                   Beauftragter für Beziehungen Präsident
mit den EU-Institutionen

CC . Herr Bjoern Seibert, Kabinettschef von Frau von der Leyen

  1. Josep Borrell, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
  2. Margaritis Schinas, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für den Dialog Art.17 AEUV
  3. Vincent Depaigne

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Veröffentlicht am 24/09/2022

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