{"id":139,"date":"2007-12-31T14:17:23","date_gmt":"2007-12-31T13:17:23","guid":{"rendered":"http:\/\/aepl.uu\/?page_id=139"},"modified":"2024-01-21T11:45:05","modified_gmt":"2024-01-21T10:45:05","slug":"charter-de-l-aepl","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aepl.eu\/de\/charter-de-l-aepl\/","title":{"rendered":"AEPL-Charta"},"content":{"rendered":"<h1>TITEL I: Name, Sitz, Dauer, Ziele des Vereins<\/h1>\n<h2>Artikel 1 Bezeichnung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die gemeinn\u00fctzige Organisation erh\u00e4lt den Namen :<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">EUROP\u00c4ISCHER VEREIN F\u00dcR FREIES DENKEN ASBL<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">(In allen offiziellen Sprachen der Europ\u00e4ischen Union)<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Abgek\u00fcrzt: AEPL.EU ASBL<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bankkonto: BE91 7512 0489 6776 (AXABBE22)<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Website : <a href=\"https:\/\/aepl.eu\/de\/\">https:\/\/aepl.eu<\/a><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Adresse E-Mail : <a href=\"mailto:info@aepl.eu\">info@aepl.eu<\/a><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 2 Satzungsgem\u00e4\u00dfer Sitz<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der satzungsgem\u00e4\u00dfe Sitz des Vereins befindet sich im Gerichtsbezirk Brabant Wallon (Nivelles). Er befindet sich derzeit in 44 rue du rouge clo\u00eetre in B-1310 La Hulpe. Er kann durch Beschluss der Generalversammlung an jeden anderen Ort in Belgien verlegt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 3 Dauer<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein wird f\u00fcr eine unbegrenzte Dauer gegr\u00fcndet. Er kann jederzeit aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 4 Zweck<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ohne dass dies irgendeinem seiner Mitglieder irgendeinen materiellen Vorteil bringen w\u00fcrde, hat der Verein folgende Ziele: :<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- Freidenker, die die von der Aufkl\u00e4rung inspirierten humanistischen und fortschrittlichen Werte und Prinzipien teilen, in einem einzigen europ\u00e4ischen Netzwerk zusammenzubringen und diese im europ\u00e4ischen \u00f6ffentlichen Raum zu f\u00f6rdern und zu st\u00e4rken<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- das Europ\u00e4ische Projekt f\u00f6rdern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- F\u00f6rderung der Rechte der europ\u00e4ischen B\u00fcrger, wie sie in der im Vertrag von Lissabon verankerten Charta der Grundrechte dargelegt sind<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Trennung von Staat und Religionen f\u00f6rdern,<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">im Geiste der Gewissensfreiheit sowie durch die Zusammenarbeit mit jeder anderen Vereinigung, die die gleichen Ziele verfolgt, mit dem gleichen Mangel an Gewinnstreben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 5 Gesellschaftszweck und Mittel<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein verwirklicht diesen Zweck auf alle Arten und in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern. Er kann alle Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise mit seinem Zweck in Verbindung stehen oder die seine Entwicklung f\u00f6rdern oder seine Verwirklichung erleichtern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">So kann der Verein auf der Suche nach dem verfolgten uneigenn\u00fctzigen Ziel kommerzielle Aktivit\u00e4ten mit Nebencharakter durchf\u00fchren, deren Ertr\u00e4ge vollst\u00e4ndig f\u00fcr die Verwirklichung des genannten uneigenn\u00fctzigen Ziels bestimmt sind.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Sie kann alle G\u00fcter, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihres Zwecks erforderlich sind, entweder als Eigentum oder als Nutznie\u00dfung besitzen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1>TITEL II: Gesellschafter<\/h1>\n<h2>Artikel 6 Zusammensetzung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein besteht aus :<\/p>\n<ul style=\"font-weight: 400;\">\n<li>von Mitgliedern <strong>Personalbestand<\/strong> im Folgenden genannt <strong>\" Mitglieder \"<\/strong> die allein die F\u00fclle der Rechte genie\u00dfen, die den Gesellschaftern durch das Gesetz und die vorliegende Satzung einger\u00e4umt werden, insbesondere das Recht, auf den Generalversammlungen zu beraten und abzustimmen;<\/li>\n<li>von Mitgliedern <strong>Mitglieder<\/strong> deren Rechte und Pflichten in Titel VI dieser Satzung festgelegt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 7 Zusammensetzung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf aber nicht weniger als drei betragen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">\u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das Verwaltungsorgan.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681190\"><\/a>Artikel 8. R\u00fccktritt eines Mitglieds<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedem Mitglied steht es frei, aus dem Verein auszutreten, indem es seine K\u00fcndigung schriftlich an das Verwaltungsorgan richtet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch den Tod oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, durch Aufl\u00f6sung, Fusion, Spaltung, Nichtigkeit oder Konkurs.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681191\"><\/a>Artikel 9. Suspendierung von Mitgliedern<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vorstand kann Mitglieder bis zur Entscheidung der Generalversammlung suspendieren, wenn sie sich eines schweren Versto\u00dfes gegen die Satzung oder die Gesetze schuldig gemacht haben oder wenn sie dem Verein einen erheblichen moralischen oder materiellen Schaden zugef\u00fcgt haben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681192\"><\/a>Artikel 10 Ausschluss von Mitgliedern<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur von der Generalversammlung unter denselben Bedingungen des Quorums und der Mehrheit, die f\u00fcr die \u00c4nderung der Satzung erforderlich sind (siehe Art. 18), beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn das Mitglied es w\u00fcnscht, kann das Mitglied, dessen Ausschluss beantragt wird, beantragen, von der Generalversammlung angeh\u00f6rt zu werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei jedem Ausschlussantrag, \u00fcber den in der Generalversammlung abgestimmt wurde, wird das Ergebnis der betreffenden Abstimmung, gleich welcher Art, dem Mitglied per Einschreiben mitgeteilt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681193\"><\/a>Artikel 11. Rechte der Mitglieder und ihrer Erben und Rechtsnachfolger<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das ausgetretene, suspendierte oder ausgeschlossene Mitglied sowie die Erben oder Rechtsnachfolger des verstorbenen Mitglieds haben keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen der Vereinigung. Sie k\u00f6nnen weder eine Aufstellung, Rechnungslegung, Versiegelung, Inventarisierung noch die R\u00fcckerstattung der gezahlten Beitr\u00e4ge verlangen oder einfordern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681194\"><\/a>Artikel 12. Register der Mitglieder<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein f\u00fchrt unter der Verantwortung des Verwaltungsorgans ein Mitgliederregister. Das Verwaltungsorgan kann beschlie\u00dfen, dass das Register in elektronischer Form gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Register enth\u00e4lt die Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnadresse jedes Mitglieds.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Alle Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufnahme, den Austritt oder den Ausschluss von Mitgliedern werden auf Veranlassung des Verwaltungsorgans innerhalb von acht Tagen, nachdem das Verwaltungsorgan von der \u00c4nderung oder den \u00c4nderungen Kenntnis erhalten hat, in das Register eingetragen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedes Mitglied kann am Sitz des Vereins das Mitgliederverzeichnis, alle Protokolle und Beschl\u00fcsse der Generalversammlung und des Verwaltungsorgans sowie alle Buchhaltungsunterlagen des Vereins einsehen, wenn es einen schriftlichen und begr\u00fcndeten Antrag an das Verwaltungsorgan richtet. Das Mitglied ist verpflichtet, die Dokumente, zu denen es Zugang w\u00fcnscht, anzugeben. Das Verwaltungsorgan vereinbart mit dem Mitglied einen Termin f\u00fcr die Einsichtnahme in die Dokumente. Dieser Termin wird innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags festgelegt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681195\"><\/a>Artikel 13. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he von der Generalversammlung festgelegt wird und der 1000,- Euro nicht \u00fcbersteigen darf. Die Mitglieder sind nicht verpflichtet, eine Aufnahmegeb\u00fchr zu entrichten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn ein Mitglied seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht bezahlt, sendet das Verwaltungsorgan eine Mahnung durch eine schriftliche \u00dcbermittlungsmethode: einen gew\u00f6hnlichen Brief, der der Post \u00fcbergeben wird oder von Hand zu Hand \u00fcbergeben wird, oder eine E-Mail, wenn das Mitglied eine solche empfangen kann.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn das Mitglied innerhalb von zwei Monaten nach Versand der Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt hat, sendet ihm das Verwaltungsorgan ein Einschreiben mit einer neuen Frist. Wenn das Mitglied nach diesen zwei Mahnungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, erkl\u00e4rt das Verwaltungsorgan den Austritt des Mitglieds (siehe Artikel 9:23 des Gesetzes \u00fcber Gesellschaften und Vereine) und teilt ihm diese Entscheidung per Einschreiben mit.<\/p>\n<h1>TITEL III: Die Generalversammlung<\/h1>\n<h2><a name=\"_Toc418681197\"><\/a>Artikel 14. Zusammensetzung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen und wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsorgans und in dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. <a name=\"_Toc418681198\"><\/a>des Verwaltungsorgans.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 15. Vollmachten<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung ist die souver\u00e4ne Macht des Vereins. Sie ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr :<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die \u00c4nderung der Satzung (siehe Artikel 18 dieser Satzung);<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Aufnahme von Vollmitgliedern (siehe Artikel 7 dieser Satzung) und beitretenden Mitgliedern (siehe Artikel 31 dieser Satzung);<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- Ausschluss von Vollmitgliedern (siehe Artikel 10 dieser Satzung) oder beitretenden Mitgliedern (siehe Artikel 35 dieser Satzung);<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Ernennung und Abberufung der Direktoren, der Rechnungspr\u00fcfer und des oder der Liquidatoren ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Ernennung der Personen, die mit der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragt sind (Vorstand), der Umfang ihrer Befugnisse, die Art und Weise, wie sie diese Befugnisse aus\u00fcben (einzeln, gemeinsam oder als Kollegium) ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Bestellung (Art. 39) und die Festlegung der Verg\u00fctung der Rechnungspr\u00fcfer in F\u00e4llen, in denen eine Verg\u00fctung gew\u00e4hrt wird ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- Genehmigung von Abschl\u00fcssen und Budgets ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die j\u00e4hrlich zu erteilende Entlastung der Direktoren, der Rechnungspr\u00fcfer und, im Falle einer freiwilligen Aufl\u00f6sung, der Liquidatoren ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die m\u00f6gliche Umwandlung in eine Gesellschaft mit sozialer Zweckbestimmung ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Entscheidung \u00fcber die Bestimmung des Nettoverm\u00f6gens im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- alle in der Satzung geforderten F\u00e4lle ;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Festlegung der H\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrags (siehe Artikel 13 dieser Satzung);<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die Genehmigung einer eventuellen Gesch\u00e4ftsordnung und ihrer \u00c4nderungen (siehe Artikel 36 dieser Satzung);<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- der Beschluss, eine Haftungsklage gegen ein Mitglied des Vereins, ein Vorstandsmitglied, einen Rechnungspr\u00fcfer, eine vertretungsberechtigte Person oder einen von der Generalversammlung ernannten Bevollm\u00e4chtigten zu erheben<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681199\"><\/a>Artikel 16. Ordentliche Generalversammlung - Einberufung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><a name=\"_Toc418681200\"><\/a>Die Mitglieder werden mindestens einmal j\u00e4hrlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres zu einer ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Die Generalversammlung wird durch das Verwaltungsorgan in schriftlicher Form einberufen: durch einen gew\u00f6hnlichen Brief, der der Post \u00fcbergeben oder von Hand zu Hand ausgeh\u00e4ndigt wird, oder per E-Mail an Mitglieder, die einen Brief empfangen k\u00f6nnen, mindestens f\u00fcnfzehn Tage vor dem Datum der Generalversammlung. Die Einberufung muss Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung enthalten. Die Einladung der beitretenden Mitglieder erfolgt nach demselben Verfahren.<\/p>\n<h2>Artikel 17. Vertretung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Alle Mitglieder (nat\u00fcrliche oder juristische Personen) haben bei der Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Mitglieder, die an der Generalversammlung teilnehmen, nehmen nicht an den Abstimmungen teil.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, dem es eine schriftliche Vollmacht erteilt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedes Mitglied darf h\u00f6chstens eine Vollmacht besitzen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern das Gesetz oder diese Satzung nichts anderes vorsieht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Abstimmungen beziehen sich auf jeden einzelnen Punkt, der auf der Tagesordnung der Einberufung steht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ung\u00fcltige Stimmen und Abwesenheiten werden bei der Stimmenausz\u00e4hlung ignoriert.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681201\"><\/a>Artikel 18. Beratung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig, au\u00dfer in F\u00e4llen, in denen das Gesetz ein Anwesenheitsquorum und ein Abstimmungsquorum vorschreibt (<u>Satzungs\u00e4nderung :<\/u> Anwesenheitsquorum von 2\/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder; Abstimmungsquorum von 2\/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ; <u>Ausschluss eines Mitglieds<\/u>\u00a0: dito wie bei einer Satzungs\u00e4nderung ; <u>Aufl\u00f6sung des gemeinn\u00fctzigen Vereins oder \u00c4nderung des Gesellschaftszwecks oder Umwandlung in eine Gesellschaft mit sozialem Zweck\u00a0<\/u>(Anwesenheitsquorum: 2\/3 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder; Abstimmungsquorum: 4\/5 der anwesenden oder vertretenen Mitglieder).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei der Z\u00e4hlung der Stimmen werden Enthaltungen ignoriert.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn das Gesetz oder die Satzung ein Anwesenheitsquorum vorschreibt und dieses Quorum nicht erreicht wird, kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder g\u00fcltig beschlie\u00dfen kann. Zwischen den beiden Generalversammlungen m\u00fcssen mindestens 15 Tage liegen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Versammlung kann nur \u00fcber die auf der Tagesordnung stehenden Punkte g\u00fcltig beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ausnahmsweise kann \u00fcber einen Punkt, der nicht auf der Tagesordnung steht, beraten werden, sofern die H\u00e4lfte der Mitglieder bei der Generalversammlung anwesend oder vertreten ist und zwei Drittel von ihnen damit einverstanden sind, dass der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung muss vom Verwaltungsorgan einberufen werden, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Antrag stellt (Art. 9:13 des Gesetzes). Ebenso muss jeder Antrag, der von einem Zwanzigstel der Mitglieder unterzeichnet wurde, auf die Tagesordnung der n\u00e4chsten Generalversammlung gesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn eine Entscheidung eine Person betrifft, muss diese Entscheidung zwingend in geheimer Abstimmung getroffen werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681202\"><\/a>Artikel 19. \u00d6ffentlichkeit von Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jede \u00c4nderung der Satzung oder jeder Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung muss innerhalb eines Monats nach ihrem Datum bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Unternehmensgerichts zur Ver\u00f6ffentlichung in den \"Anh\u00e4ngen des Belgischen Staatsblatts\" hinterlegt werden. Dasselbe gilt f\u00fcr jede Ernennung oder Beendigung des Amtes eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, einer Person, die berechtigt ist, die Vereinigung zu vertreten, einer Person, die mit der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragt ist, oder eines Rechnungspr\u00fcfers.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681203\"><\/a>Artikel 20. \u00d6ffentlichkeit der von der Generalversammlung gefassten Beschl\u00fcsse<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Einladungen und Protokolle, in denen die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung festgehalten werden, sowie alle Buchhaltungsunterlagen werden von einem Verwaltungsratsmitglied unterzeichnet. Sie werden in einem Register am Sitz der Vereinigung aufbewahrt und k\u00f6nnen dort von allen Mitgliedern eingesehen werden, wenn sie einen Grund daf\u00fcr angeben und dieser vom Verwaltungsorgan akzeptiert wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1>TITEL IV: Verwaltungsorgan, Exekutivausschuss<\/h1>\n<h2>Artikel 21: Das Verwaltungsorgan, die Ernennung, das Ausscheiden aus dem Amt und die Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein wird von einem Verwaltungsorgan verwaltet, das aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern besteht, die von der Generalversammlung ernannt und abberufen werden k\u00f6nnen und aus den Mitgliedern des Vereins ausgew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mitglieder des Verwaltungsorgans werden aus den Mitgliedern des Vereins ausgew\u00e4hlt und nach einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen von der Generalversammlung mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden und vertretenen Mitglieder ernannt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder wird auf drei Jahre festgelegt. Die Amtszeit endet nur durch Tod, R\u00fccktritt oder Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder k\u00f6nnen wiedergew\u00e4hlt werden. Sie \u00fcben ihr Amt unentgeltlich aus.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Verwaltungsratsmitglieder gehen keine pers\u00f6nlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Verbindlichkeiten der Vereinigung ein und sind nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihres Mandats verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Direktoren sind zu strikter Verschwiegenheit \u00fcber die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen \u00fcber die Vereinigung verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Direktoren sind verpflichtet, schriftliche oder m\u00fcndliche Fragen zu beantworten, die ihnen von Mitgliedern vor oder w\u00e4hrend der Generalversammlung gestellt werden, sofern diese Fragen mit der Tagesordnung der Generalversammlung in Zusammenhang stehen. Sie k\u00f6nnen jedoch, wenn das Interesse des Vereins auf dem Spiel steht, von der Beantwortung von Fragen absehen, wenn die Mitteilung einer Antwort dem Verein schaden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Verwaltungsratsmitglied, das zur\u00fccktreten will, muss seine Entscheidung dem Verwaltungsorgan schriftlich mitteilen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung ist befugt, ein Verwaltungsratsmitglied mit absoluter Mehrheit ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzuberufen, sofern das Verwaltungsratsmitglied vor der beschlussfassenden Abstimmung der Generalversammlung zur Anh\u00f6rung vor die Generalversammlung geladen worden ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan w\u00e4hlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Sekret\u00e4r und einen Schatzmeister. Diese vier Verwaltungsratsmitglieder bilden zusammen den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681207\"><\/a>Artikel 22. H\u00e4ufigkeit der Treffen<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan legt einen Zeitplan f\u00fcr seine Sitzungen fest. Das Verwaltungsorgan kann auf Antrag von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern oder bei Bedarf zusammentreten. Den Vorsitz f\u00fchrt der Administrator, der zum Vorsitzenden gew\u00e4hlt wurde.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681208\"><\/a>Artikel 23. Beratung<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsorgans werden mit der absoluten Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen gefasst, wobei ein Verwaltungsratsmitglied nicht mehr als eine Vollmacht haben darf.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681209\"><\/a>Artikel 24. Vollmachten<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan hat die weitestgehenden Befugnisse f\u00fcr die Verwaltung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Das Verwaltungsorgan arbeitet nach dem Prinzip des Kollegiums. Alle Befugnisse, die nicht ausdr\u00fccklich durch das Gesetz oder die Satzung der Generalversammlung vorbehalten sind, werden vom Verwaltungsorgan ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1><a name=\"_Toc418681210\"><\/a>Artikel 25. Delegation an die t\u00e4gliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><a name=\"_Toc418681211\"><\/a>Das Verwaltungsorgan kann bestimmte Befugnisse an mehrere Verwaltungsratsmitglieder delegieren, die einzeln handeln.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Befugnisse des t\u00e4glichen Verwaltungsorgans sind auf die t\u00e4glichen Verwaltungshandlungen des Vereins beschr\u00e4nkt, die es erm\u00f6glichen, Verwaltungshandlungen vorzunehmen:<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die nicht \u00fcber die Bed\u00fcrfnisse des t\u00e4glichen Lebens der gemeinn\u00fctzigen Organisation hinausgehen,<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">- die aufgrund ihrer geringen Bedeutung und der Notwendigkeit einer raschen L\u00f6sung das Eingreifen des Verwaltungsorgans nicht rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Dauer der Amtszeit der Delegierten f\u00fcr das Tagesgesch\u00e4ft, die gegebenenfalls verl\u00e4ngert werden kann, wird vom Verwaltungsorgan festgelegt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Ende des Mandats des Verwaltungsratsmitglieds zieht automatisch das Ende des Mandats des Delegierten f\u00fcr das Tagesgesch\u00e4ft nach sich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan kann jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden die Funktion beenden, die eine Person aus\u00fcbt, die mit der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betraut ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vorsitzende, oder in seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, ist daf\u00fcr verantwortlich, dem Verwaltungsorgan vorzustehen und es zu leiten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Sekret\u00e4r ist f\u00fcr die Verwaltung der Post des Vereins, die Erstellung der Protokolle, die F\u00fchrung des Mitgliederregisters und die Aufbewahrung aller anderen f\u00fcr den Verein n\u00fctzlichen Dokumente verantwortlich. Er ist au\u00dferdem f\u00fcr die Hinterlegung der Urkunden zur Ver\u00f6ffentlichung bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Schatzmeister ist f\u00fcr die Buchf\u00fchrung, die latenten Steuererkl\u00e4rungen und die Einreichung der Konten bei den zust\u00e4ndigen Stellen sowie f\u00fcr die Beziehungen zu den Banken verantwortlich.<\/p>\n<h1>Artikel 26. Vertretung<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein kann bei allen Handlungen oder vor Gericht durch mindestens zwei vom Verwaltungsorgan ernannte, gemeinsam handelnde Verwaltungsratsmitglieder rechtsg\u00fcltig vertreten werden, die als Organ gegen\u00fcber Dritten keinen vorherigen Beschluss und keine Vollmacht des Verwaltungsorgans nachweisen m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan kann jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden das Mandat der Person(en) beenden, die mit der allgemeinen Vertretung des Vereins betraut ist (sind).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1><a name=\"_Toc418681212\"><\/a>Artikel 27. Mandat und Rechenschaftspflicht<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Direktoren, die mit der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung oder der Vertretung beauftragten Personen gehen aufgrund ihrer Funktion keine pers\u00f6nlichen Verpflichtungen ein und haften nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihres Mandats, das sie unentgeltlich aus\u00fcben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1><a name=\"_Toc418681213\"><\/a>Artikel 28. Ver\u00f6ffentlichungen<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Urkunden \u00fcber die Ernennung oder die Beendigung der Funktionen der Verwalter, der mit der t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragten Personen und der zur Vertretung der Vereinigung berechtigten Personen werden innerhalb eines Monats nach ihrem Datum bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Handelsgerichts hinterlegt, um in den \"Anh\u00e4ngen des Belgischen Staatsblatts\" ver\u00f6ffentlicht zu werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1>TITEL V: Aufl\u00f6sung<\/h1>\n<h2>Artikel 29: Aufl\u00f6sung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Au\u00dfer im Falle einer gerichtlichen Aufl\u00f6sung kann nur die Generalversammlung die Aufl\u00f6sung des Vereins gem\u00e4\u00df Buch 2, Titel 8, Kapitel 2 des Gesetzes \u00fcber Gesellschaften und Vereine beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Falle einer freiwilligen Aufl\u00f6sung des Vereins ernennt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und gibt an, wie das Nettoverm\u00f6gen des Vereins verwendet werden soll.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Diese Zweckbestimmung muss zwingend zugunsten eines gemeinn\u00fctzigen Vereins, einer privaten oder \u00f6ffentlichen Stiftung, einer internationalen Vereinigung ohne Erwerbszweck oder einer ausl\u00e4ndischen Vereinigung mit Rechtspers\u00f6nlichkeit erfolgen, die ein \u00e4hnliches Ziel wie der vorliegende Verein verfolgt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1><a name=\"_Toc418681215\"><\/a>TITEL VI: Angeschlossene Mitglieder<\/h1>\n<h2>Artikel 30: Anh\u00e4ngende Mitglieder<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Anhaftende Mitglieder sind Personen, die den Verein unterst\u00fctzen oder an seinen Aktivit\u00e4ten teilnehmen m\u00f6chten und sich verpflichten, die Satzung und die gem\u00e4\u00df der Satzung getroffenen Entscheidungen zu respektieren. Die beitretenden Mitglieder genie\u00dfen nur die in diesem Titel festgelegten Rechte und Pflichten. Sie k\u00f6nnen jedoch an den Generalversammlungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedes Mitglied, das seinen Beitrag entrichtet hat, kann durch einen Brief an den Vorstand die Vollmitgliedschaft beantragen. In diesem Fall entscheidet die n\u00e4chste Generalversammlung mit einfacher Mehrheit dar\u00fcber, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.<\/p>\n<h2><a name=\"_Toc418681216\"><\/a>Artikel 31: Aufnahme eines adh\u00e4siven Mitglieds<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><a name=\"_Toc418681217\"><\/a>Die Person, die Mitglied werden m\u00f6chte, richtet einen schriftlichen Antrag an das Exekutivb\u00fcro, in dem sie ihre Beweggr\u00fcnde f\u00fcr die Aufnahme als Mitglied klar darlegt. Die Person, die als adh\u00e4sives Mitglied aufgenommen wird, wird in die Liste der adh\u00e4siven Mitglieder eingetragen und kann sich jederzeit von dieser Liste abmelden. Diese Liste wird in Echtzeit aktualisiert.<\/p>\n<h2>Artikel 32: Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr beitretende Mitglieder<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Angeschlossene Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he von der Generalversammlung festgelegt wird. Der Beitrag darf nicht h\u00f6her als 1000 \u20ac pro Jahr sein.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn ein Mitglied die ihm obliegenden Beitr\u00e4ge nicht zahlt, schickt der Exekutivausschuss dem Mitglied eine Mahnung per E-Mail und streicht es von der Mitgliederliste.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681218\"><\/a>Artikel 33: Austritt eines adhoc-Mitglieds<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Jedem Mitglied steht es frei, aus dem Verein auszutreten, indem es seine K\u00fcndigung schriftlich an das Verwaltungsorgan richtet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mitgliedschaft eines Mitglieds geht automatisch durch den Tod verloren.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2>Artikel 34. Suspendierung eines Mitglieds<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Verwaltungsorgan kann ein Mitglied bis zur Entscheidung der Generalversammlung suspendieren, wenn es sich eines schweren Versto\u00dfes gegen die Satzung, die Gesetze oder die Gesch\u00e4ftsordnung (GO) schuldig gemacht hat oder wenn es der Vereinigung einen erheblichen moralischen oder materiellen Schaden zugef\u00fcgt hat.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h2><a name=\"_Toc418681219\"><\/a>Artikel 35: Ausschluss eines adhoc-Mitglieds<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch das Verwaltungsorgan mit der absoluten Mehrheit der Stimmenden beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auf Wunsch kann das Mitglied, dessen Ausschluss beantragt wird, eine Anh\u00f6rung durch das Verwaltungsorgan beantragen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei jedem Ausschlussantrag, \u00fcber den im Verwaltungsorgan abgestimmt wurde, wird das Ergebnis der betreffenden Abstimmung, unabh\u00e4ngig davon, wie es ausgefallen ist, dem beitretenden Mitglied per E-Mail mitgeteilt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<h1><a name=\"_Toc418681221\"><\/a>TITEL VII: Verschiedene Bestimmungen<\/h1>\n<h1>Artikel 36. Gesch\u00e4ftsordnung<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Eine Gesch\u00e4ftsordnung kann vom Verwaltungsorgan der Generalversammlung vorgelegt werden. \u00c4nderungen an dieser Gesch\u00e4ftsordnung k\u00f6nnen von einer Generalversammlung mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681222\"><\/a>Artikel 37. Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddrei\u00dfigsten Dezember des Jahres.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681223\"><\/a>Artikel 38. Rechnungslegung und Haushaltspl\u00e4ne<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Rechnung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und der Haushaltsplan f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr werden j\u00e4hrlich vom Verwaltungsorgan der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.<\/p>\n<h1><a name=\"_Toc418681224\"><\/a>Artikel 39. Rechnungspr\u00fcfer<\/h1>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Generalversammlung kann einen oder mehrere Rechnungspr\u00fcfer ernennen, der\/die f\u00fcr ein Jahr ernannt wird\/werden und wieder gew\u00e4hlt werden kann\/k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TITEL I: Name, Sitz, Dauer, Ziele der Vereinigung Artikel 1 Name Die Vereinigung ohne Erwerbszweck nimmt folgenden Namen an: ASSOCIATION EUROP\u00c9ENNE DE LA PENS\u00c9E LIBRE ASBL (In allen Amtssprachen der Europ\u00e4ischen Union) Kurzform: AEPL.EU ASBL Bankkonto:...<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":9,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-139","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/139","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=139"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/139\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=139"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=139"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/aepl.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=139"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}